Wie
wird Mann/Frau Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Kelkheim-Mitte?
Die Freiwillige Feuerwehr Kelkheim-Mitte gliedert
sich in folgende Abteilungen:
- Jugendabteilung
- Einsatzabteilung
- Alters-
und Ehrenabteilung
|
Aufnahme
in die Jugendabteilung
Auszug aus der "Jugendordnung für
die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kelkheim (Taunus)"
§3
|
(1)
|
Der
Jugendfeuerwehr können Jugendliche im Alter vom vollendeten 10.
bis zum vollendeten 17. Lebensjahr angehören. Es muss die Zustimmung
der/des gesetzlichen Vertreter/s vorliegen. |
(2) |
Der
Aufnahmeantrag muss schriftlich an den/die Stadtbrandinspektor/in
oder an den/die Wehrführer/in gerichtet werden. Über die
Aufnahme entscheidet der/die Wehrführer/in nach Anhörung
des Jugendausschusses. |
(3) |
Die
Mitglieder der Jugendfeuerwehr erhalten nach ihrem Eintritt einen
Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr und die Jugendordnung
für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kelkheim (Taunus).
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Zusammengefaßt
kann man sagen: Interesse? Älter als 10? Dann einfach mal an
einem Schulungs- oder Übungsabenden der Jugendfeuerwehr Kelkheim-Mitte,
die regelmäßig jede Woche Donnerstags ab 17:30Uhr stattfinden
(auch in den Ferien!!) vorbeischauen oder Em@il
an den Jugendwart Anruf unter 902228. Weitere Infos
gibt es auch auf der Website
der Jugendfeuerwehr! |
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Aufnahme
in die Einsatzabteilung
Auszug aus der "Satzung für die
Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kelkheim (Taunus)"
§5
|
(1) |
Die Einsatzabteilung
setzt sich zusammen aus den aktiven Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehr. In die Einsatzabteilung können Personen mit besonderen
Fähigkeiten und Kenntnissen zur Beratung der Freiwilligen Feuerwehr
(Fachberater) aufgenommen werden. |
(2) |
Als
aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur Personen
aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in der Stadt Kelkheim (Taunus)
haben (= Einwohner) oder regelmäßig für Einsätze
in der Stadt Kelkheim (Taunus) zur Verfügung stehen. Führungskräfte
der Freiwilligen Feuerwehr sollen Einwohner der Stadt Kelkheim (Taunus)
sein. Sie müssen den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig
und körperlich gewachsen sein und das 17. Lebensjahr vollendet
haben; sie dürfen das 60. Lebensjahr nicht überschritten
haben. |
(3) |
Die Aufnahme
in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich beim Stadtbrandinspektor/bei
der Stadtbrandinspektorin oder beim Wehrführer/bei der Wehrführerin
zu beantragen. Minderjährige haben mit dem Aufnahmeantrag
die schriftliche Zustimmungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter
vorzulegen. |
(4) |
Über
den Aufnahmeantrag entscheidet der Magistrat bzw. in dessen Auftrag
der Stadtbrandinspektor/die Stadtbrandinspektorin nach Anhörung
des Feuerwehrausschusses. Der Stadtbrandinspektor kann die Entscheidung
an die Wehrführung delegieren. Bei Zweifeln über die geistige
oder körperliche Tauglichkeit kann die Vorlage eines amtsärztlichen
Attestes verlangt werden. |
(5) |
Die Aufnahme
in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt durch den Stadtbrandinspektor/die
Stadtbrandinspektorin oder durch den Wehrführer/die Wehrführerin
unter Überreichung der Satzung und durch Handschlag. Dabei ist
der Feuerwehrangehörige durch Unterschriftsleistung auf die gewissenhafte
Erfüllung seiner Aufgaben, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen,
dieser Satzung sowie den Dienstanweisungen ergeben, zu verpflichten. |
Zusammengefaßt
kann man sagen: Interesse? Älter als 17? Dann einfach mal an
einem Schulungs- oder Übungsabend der Einsatzabteilung der Freiwilligen
Feuerwehr Kelkheim-Mitte, die regelmäßig alle 14 Tage Dienstags
ab19:30Uhr stattfinden, vorbeischauen oder Em@il
an den Wehrführer Frank Füssel.
Weitere
Termine finden Sie hier. |
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Aufnahme
in die Alters- und Ehrenabteilung
Auszug aus der
"Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kelkheim"
§9
|
(1) |
In die Alters-
und Ehrenabteilung wird unter Überlassung der Dienstbekleidung
übernommen, wer wegen Vollen-dung des 60. Lebensjahres, dauernder
Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen
Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet. |
Selbst
bei Interesse keine direkte Aufnahme in die Alters- und Ehrenabteilung
möglich. Da bleibt nur noch ein Ausweg - die aktive Unterstützung
als förderndes Mitglied. Weiterführende
Informationen finden Sie hier. |
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