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Wie wird Mann/Frau Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Kelkheim-Mitte?

Die Freiwillige Feuerwehr Kelkheim-Mitte gliedert sich in folgende Abteilungen:

- Jugendabteilung
- Einsatzabteilung
- Alters- und Ehrenabteilung

Aufnahme in die Jugendabteilung

Auszug aus der "Jugendordnung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kelkheim (Taunus)"

§3

(1)
Der Jugendfeuerwehr können Jugendliche im Alter vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr angehören. Es muss die Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s vorliegen.
(2) Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an den/die Stadtbrandinspektor/in oder an den/die Wehrführer/in gerichtet werden. Über die Aufnahme entscheidet der/die Wehrführer/in nach Anhörung des Jugendausschusses.
(3) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr erhalten nach ihrem Eintritt einen Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr und die Jugendordnung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kelkheim (Taunus).
Zusammengefaßt kann man sagen: Interesse? Älter als 10? Dann einfach mal an einem Schulungs- oder Übungsabenden der Jugendfeuerwehr Kelkheim-Mitte, die regelmäßig jede Woche Donnerstags ab 17:30Uhr stattfinden (auch in den Ferien!!) vorbeischauen oder Em@il an den Jugendwart Anruf unter 902228. Weitere Infos gibt es auch auf der Website der Jugendfeuerwehr!
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Aufnahme in die Einsatzabteilung

Auszug aus der "Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kelkheim (Taunus)"

§5

(1) Die Einsatzabteilung setzt sich zusammen aus den aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. In die Einsatzabteilung können Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Beratung der Freiwilligen Feuerwehr (Fachberater) aufgenommen werden.
(2) Als aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur Personen aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in der Stadt Kelkheim (Taunus) haben (= Einwohner) oder regelmäßig für Einsätze in der Stadt Kelkheim (Taunus) zur Verfügung stehen. Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr sollen Einwohner der Stadt Kelkheim (Taunus) sein. Sie müssen den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und körperlich gewachsen sein und das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben.
(3) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich beim Stadtbrandinspektor/bei der Stadtbrandinspektorin oder beim Wehrführer/bei der Wehrführerin zu beantragen. Minderjährige haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustimmungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen.
(4) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Magistrat bzw. in dessen Auftrag der Stadtbrandinspektor/die Stadtbrandinspektorin nach Anhörung des Feuerwehrausschusses. Der Stadtbrandinspektor kann die Entscheidung an die Wehrführung delegieren. Bei Zweifeln über die geistige oder körperliche Tauglichkeit kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden.
(5) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt durch den Stadtbrandinspektor/die Stadtbrandinspektorin oder durch den Wehrführer/die Wehrführerin unter Überreichung der Satzung und durch Handschlag. Dabei ist der Feuerwehrangehörige durch Unterschriftsleistung auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, dieser Satzung sowie den Dienstanweisungen ergeben, zu verpflichten.
Zusammengefaßt kann man sagen: Interesse? Älter als 17? Dann einfach mal an einem Schulungs- oder Übungsabend der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Kelkheim-Mitte, die regelmäßig alle 14 Tage Dienstags ab19:30Uhr stattfinden, vorbeischauen oder Em@il an den Wehrführer Frank Füssel.
Weitere Termine finden Sie hier.
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Aufnahme in die Alters- und Ehrenabteilung

Auszug aus der "Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kelkheim"

§9

(1) In die Alters- und Ehrenabteilung wird unter Überlassung der Dienstbekleidung übernommen, wer wegen Vollen-dung des 60. Lebensjahres, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet.
Selbst bei Interesse keine direkte Aufnahme in die Alters- und Ehrenabteilung möglich. Da bleibt nur noch ein Ausweg - die aktive Unterstützung als förderndes Mitglied. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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